Thursday, December 11, 2014

Beschränkung ausländischer Investionen im Real Estate Business

Nach dem derzeitig geltenden Gesetz über den Immobilienmarkt gibt es grundsätzlich kein Limit für den Anteil der ausländischen Beteiligung an einem Immobilienunternehmen. Auch zu 100% mit ausländischem Kapital finanzierten Unternehmen dürfen sich im Immobilienbusiness engagieren, das gilt jedoch nicht für Immobilien-Werbedienstleistungen.  Um sich in diesem Bereich zu betätigen, muss der ausländische Investor ein Joint Venture mit einem vietnamesischen Unternehmen gründen entsprechend der sich aus Vietnams WTO-Verpflichtungen ergebenden Beschränkungen.
In seinen WTO-Verpflichtungen hat Vietnam keine Versprechungen hinsichtlich der Beteiligungen ausländischer Investitionen im Immobilienbusiness abgegeben. Demnach hat Vietnam die Entscheidungsfreiheit darüber, ob es ausländisches Kapital auf diesen Markt zulässt oder nicht und im Grunde finden die nationalen Gesetze und Regelungen auf ausländische Investionen Anwendung.
Ausländische Investionen in den Immobilienmarkt sind gewissen Bedingungen unterworfen mit Blick auf die Gewährung von Dienstleistungen. Gemäß des Gesetzes über den Immobilienmarkt, welches  am 1.1.2007 in Kraft trat, darf ein ausländischer Investor ein Unternehmen in Vietnam zur Durchführung folgender Immobiliengeschäfte gründen:
i.                    Investitionen in Gebäudebau, Bauarbeiten zu Verkaufs- oder Vermietungszwecken;
ii.                  Investitionen zur Entwicklung der Infrastuktur auf gepachtetem Land, um dieses weiterzuverpachten und
iii.                Anbieten von Immobiliendienstleistungen (einschließlich Maklerdienstleistungen, Immobilienbewertung, Immobilientransaktionsservices, Beratungsdienstleistungen, Versteigerung von Immobilien, Werbung und Verwaltung)
Jedoch ist es dem mit ausländischem Kapital finanzierten Unternehmen verboten, bestimmte Dienstleistungen durchzuführen, wie etwa der Kauf oder die Errichtung von Immobilien zwecks Verkauf, Ratenverkauf, Vermietung, sowie die Anmietung von Immobilien und Bauarbeiten zur Untermietung an andere.
Grundsätzlich begünstigt die vietnamesische Regierung nur ausländische Investionen in der Form von Immobilienentwicklungsprojekten sowie in Form von Immobiliendienstleistern statt der Investionen in alle Bereiche des Immobiliengeschäfts. 
Zur Zeit überarbeitet Vietnam das Gesetz über den Immobilienmarkt um günstige Bedingungen für Geschäftsaktivitäten in diesem Bereich zu schaffen, insbesondere, um damit mehr ausländsiche Investionen in den Immobilienmarkt anzulocken. Folglich ist damit zu rechnen, dass einige Beschränkungen der ausländischen Investionen aufgehoben werden.