Um diese Frage zu beantworten,
muss zunächst geklärt werden zu welchem Zweck und über welche Position der
staatliche Bedienstete einen Arbeitsvertrag mit dem privaten Unternehmen
eingeht. Darüber hinaus kommt es auch darauf an, ob dieser staatliche
Bedienstete ein Beamter oder ein Angestellter im öffentlichen Dienst ist, da
das vietnamesische Recht zwischen diesen Beiden Begriffen unterscheidet.
In dem Gesetz über Funktionäre
und Beamte Nr. 22/2008/QH12 heisst es: Beamte
sind vietnamesische Bürger, die eingestellt und ernannt sind nach Rang, Posten
oder Titel in den Vertretungen der Kommunistischen Partei Vietnams, den
staatlichen und sozio-politischen Einheiten auf Zentral-, Provinz- und
Distriktlevel; in den Vertretungen und Einheiten des Volksmilitärs, anders als
Bedienstete, Berufsmilitärspersonal und Vertreidigungsarbeiter; in den Büros und
Einheiten der Volkspolizei, die keine Offiziere oder Berufsoffiziere sind; und
in den führenden und leitenden Apparaten der staatlichen nicht-betrieblichen
Einheiten der Kommunistischen Partei Vietnams, in den staatlichen und
sozio-politischen Organisationen (weiter unten zusammenfassend staatliche
nicht-betrieblichen Einheiten genannt), erfasst in den Lohnlisten und bezahlt
aus dem staatlichen Haushalt, wobei Beamte in den führenden und leitenden
Apparaten der der staatlichen nicht-betrieblichen Einheiten aus dem Gehaltsfond
dieser Einheiten entsprechend des Gesetzes bezahlt werden.
In dem Gesetz über Angestellte
im öffentlichen Dienst Nr. 58/2010/QH12 heisst es: Angestellte im öffentlichen Dienstes sind vietnamesische Bürger die
nach Arbeitsposition eingestellt werden und die in staatlichen
nicht-betrieblichen Einheiten unter einem Arbeitsvertrag arbeiten und aus dem
Gehaltsfond der staatlichen nicht-betrieblichen Einheiten bezahlt werden im
Einklang mit dem Gesetz.
Grundsätzlich verbieten die
Gesetze Vietnams den staatlichen Bediensteten nicht die Aufnahme einer
Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeiten zur Erzielung zusätzlichen legalen
Einkommens unter der Voraussetzung dass der Bedienstete bestimmte Bedingungen
erfüllt und verbotene Handlungen
unterlässt. Es gibt keine Regelung, die ausdrücklich verbietet, dass
staatlichen Bedienstete durch private Unternehmen eingestellt werden.
Das Gesetz über Angestellte im
öffentlichen Dienst Nr. 58/2010/QH12
erlaubt den Angestellten im öffentlichen
Dienst die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb der vertragsgemäßen
Arbeitszeit, die Vertragsunterzeichnung mit Agenturen, Organizationen und
Einheiten, die nicht ihrem arbeitgegebenden staatlichen nicht-betrieblichen
Einheitenangehören, solange diese nicht gesetzlich verboten sind und unter der
Bedingung, dass die Angestellten im öffentlichen Dienst die ihnen zugeteilten
Aufgaben erfüllen und die Zustimmung ihres Behördenleiters erhalten.
Nach dem Gesetz gegen
Korruption Nr. 55/2005/QH11 dürfen staatliche Bedienstete, Angestellte im öffentlichen Dienst und Funktionäre unter
anderem nicht:
i.
am Management und an der Verwaltung
von privaten Unternehmen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
Joint-Stock-Unternehmen, Partnerchaftsunternehmen, Kooperationen, privaten
Krankenhäusern, privaten Schulen und/oder privaten wissenschaftlichen
Forschungszentren teilnehmen
ii.
als Berater für andere
inländische und inländische Unternehmen, Organizationen oder Privatpersonen in
Angelegenheiten mit Bezug zu Staatsgeheimnissen, Betriebsgeheimnissen oder
Angelegenheiten, die unter ihrer Zuständigkeit fallen oder an deren Regegelung
sie beteilig waren, tätig werden
Aus diesem Grund muss geklärt werden,
ob der staatliche Bedienstete nach seiner Einstellung am Management und an der
Verwaltung teilnehmen wird. Außerdem
kommt es darauf an, ob der Branche, in der das Unternehmens tätig ist unter die Zuständigkeit
des staatlichen Bediensteten fällt oder nicht.
Erst nachdem die oben genannten Kriterien
ermittelt sind, können wir feststellen, ob ein staatlicher Bediensteter einen
Arbeitsvertrag mit einem privaten Unternehmen eingehen darf oder nicht.